Gesellschaftsrecht · Regensburg

Anwalt für Gesellschafts­recht in Regensburg

Wenn es um Beteiligungen, Verantwortung oder die Zukunft eines Unternehmens geht, müssen rechtliche Gestaltung und wirtschaftliche Ziele zusammenpassen. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich.

  • Gesellschaftsverträge und Beteiligungen
  • Gesellschafterstreit und Geschäftsführerhaftung
  • Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge

Gesellschaftsrecht: Wessen Interessen sollen vertreten werden?

Ich berate Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer zu Gesellschaftsverträgen, Beteiligungen, Konflikten und Unternehmensnachfolge. Zuerst wird festgelegt, für wen ich tätig werde. Die Interessen der Gesellschaft und die eines einzelnen Gesellschafters können auseinanderfallen; sie dürfen nicht stillschweigend gleichgesetzt werden.

Gesellschaften gestalten und Entscheidungen absichern

Die gesellschaftsrechtliche Beratung beginnt häufig lange vor einem Streit: bei einer Gründung, dem Einstieg eines neuen Partners oder einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse. Ein Gesellschaftsvertrag sollte klar regeln, wer entscheidet, wie Gewinne verteilt werden und was beim Ausscheiden eines Gesellschafters geschieht.

Ich begleite die Gestaltung und Prüfung von Verträgen für GmbH, UG, GbR und Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG. Welche Regelung passt, hängt unter anderem von der Rechtsform, der Finanzierung und dem Verhältnis der Beteiligten ab. Steuerliche und notarielle Fragen werden mit den jeweils zuständigen Beratern abgestimmt.

Gesellschafterstreit: Handlungsfähigkeit und Beteiligung schützen

Ein Konflikt zwischen Gesellschaftern betrifft oft mehr als eine einzelne Abstimmung. Informationsrechte, Geschäftsführung, Gewinnverwendung und persönliche Erwartungen greifen ineinander. Bei einem Gesellschafterstreit prüfe ich deshalb zunächst die Satzung, die bisherigen Beschlüsse und das angestrebte Ergebnis.

Je nach Situation geht es um die Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung, die Überprüfung von Beschlüssen, die Durchsetzung von Auskunftsrechten oder eine vertragliche Trennung. Eine Einigung über den Verkauf einer Beteiligung kann wirtschaftlich sinnvoll sein; in anderen Fällen müssen Rechte gerichtlich gesichert werden. Mögliche Fristen und Eilbedürftigkeit werden zu Beginn eingeordnet.

Geschäftsführer: Bestellung, Vertrag und Haftung

Die rechtliche Stellung eines Geschäftsführers hat mehrere Ebenen. Die Bestellung und Abberufung als Organ sind von den Rechten und Pflichten aus dem Anstellungsvertrag zu unterscheiden. Hinzukommen können eine eigene Beteiligung, Stimmrechte und sozialversicherungsrechtliche Fragen.

Bei einer Haftungsforderung gegen Geschäftsführer sind Pflichtverletzung, Schaden, Verantwortungsbereich und mögliche Einwendungen sorgfältig zu prüfen. Ebenso wichtig sind die Beweislage und eine etwaige D&O-Versicherung. Ein wirtschaftlicher Misserfolg beantwortet für sich genommen noch nicht die Haftungsfrage.

Unternehmenskauf, Verkauf und Nachfolge

Ich begleite Käufer und Verkäufer bei der rechtlichen Strukturierung und Verhandlung einer Unternehmensübertragung. Beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf betreffen die entscheidenden Fragen häufig den Kaufgegenstand, die Kaufpreiszahlung, Garantien, Haftungsgrenzen und die Voraussetzungen für den Vollzug.

Bei einer Nachfolge müssen Beteiligungsübertragung, künftige Geschäftsführung und gegebenenfalls eine Übergangsphase aufeinander abgestimmt werden. Erfahrungen an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht helfen, auch die Auswirkungen auf Beschäftigte und bestehende Verträge früh mitzudenken.

Persönliche Beratung mit wirtschaftlichem Blick

Seit 2011 bin ich anwaltlich in Regensburg tätig. Meine Arbeit verbindet Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht. Das ist besonders dort hilfreich, wo ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist oder ein Unternehmenskauf laufende Arbeitsverhältnisse berührt.

Im Gespräch klären wir die Ausgangslage, die rechtlichen Möglichkeiten und die wirtschaftliche Bedeutung der Alternativen. Sie erreichen mich bei WERZ KREIS in der Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg. Umfang, nächste Schritte und Kosten der Tätigkeit werden vorab abgestimmt.

Beteiligung, Geschäftsführung und Vergütung getrennt betrachten

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer beruht die rechtliche Stellung häufig auf mehreren Grundlagen: auf der Beteiligung, der Organbestellung und dem Anstellungsvertrag. Wird nur eine dieser Ebenen verändert, sind die anderen nicht automatisch erledigt. Deshalb gehören Satzung, Beschlüsse und Anstellungsvertrag zusammen auf den Tisch.

Bei einer geplanten Trennung sollten zusätzlich Gesellschafterdarlehen, persönliche Sicherheiten, offene Vergütung und Wettbewerbsregelungen erfasst werden. Eine Vereinbarung nur über den Kaufpreis des Geschäftsanteils lässt diese Fragen möglicherweise offen. Diese Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Arbeits- beziehungsweise Dienstvertragsrecht bildet einen Schwerpunkt meiner Beratung.

Informationen von Dr. Maximilian Riedel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Inhaltlich überarbeitet am . Allgemeine Orientierung; keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen sollten.

Erste Orientierung zu Gesellschaftsrecht. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.

Beraten Sie auch einzelne Gesellschafter?

Ja. Ein Mandat kann die Gesellschaft, einen einzelnen Gesellschafter oder einen Geschäftsführer betreffen. Wer vertreten wird, wird vorab eindeutig festgelegt; Interessenkonflikte sind dabei zu beachten.

Begleiten Sie GmbH und GmbH & Co. KG?

Ja. Die Beratung umfasst insbesondere Gesellschaftsverträge, Beteiligungsveränderungen, Geschäftsführung und Konflikte. Bei einer GmbH & Co. KG müssen die Regelungen der KG und der Komplementär-GmbH zusammenpassen.

Ersetzen Sie bei einer Anteilsübertragung den Notar?

Nein. Notariell zu beurkundende Vereinbarungen bleiben dem Notar vorbehalten. Ich kann Ihre Interessen bei der Vorbereitung, Prüfung und Verhandlung der Vertragsgestaltung vertreten.

Kann ein Steuerberater eingebunden werden?

Ja. Gerade bei Gründung, Umstrukturierung und Unternehmensnachfolge ist eine Abstimmung über die rechtlichen und steuerlichen Folgen sinnvoll. Die Zusammenarbeit erfolgt nach Vereinbarung.

Kontakt in Regensburg

Besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.

Für eine Terminanfrage erreichen Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Persönliche oder digitale Besprechungen nach Vereinbarung.

Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg

Telefon · Durchwahl0941 / 200 65 526 E-Mailriedel@werz-kreis.de StandortGalgenbergstraße 25 · 93053 Regensburg

Für die erste Anfrage genügen Ihr Anliegen, die beteiligten Personen oder Unternehmen und mögliche Fristen. Bitte senden Sie zunächst keine umfangreichen vertraulichen Unterlagen. Auftrag und Kosten stimmen wir vor Beginn der Beratung ab.

Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme oder Fristwahrung.