Geschäftsführerhaftung: Beratung in Regensburg
Eine persönliche Haftungsforderung gegen einen Geschäftsführer kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Ich prüfe geltend gemachte Ansprüche, mögliche Einwendungen und die Beweislage – für Geschäftsführer oder für eine anspruchstellende Gesellschaft.
- Haftungsforderung prüfen und abwehren
- Pflichten und Verantwortungsbereiche klären
- Ansprüche der Gesellschaft verfolgen
Wann kommt eine persönliche Haftung in Betracht?
§ 43 GmbHG knüpft eine Haftung gegenüber der Gesellschaft an die Verletzung von Geschäftsführerpflichten und einen daraus entstandenen Schaden. Zu prüfen ist deshalb, welche Pflicht konkret betroffen war, welches Verhalten vorgeworfen wird und worauf der geltend gemachte Schaden beruht.
Die beschränkte Haftung der GmbH bedeutet nicht, dass Geschäftsführer unter allen Umständen persönlich geschützt sind. Umgekehrt folgt aus einem schlechten Geschäftsergebnis noch nicht automatisch eine persönliche Ersatzpflicht. Die Bewertung verlangt eine genaue Betrachtung der damaligen Situation und der vorhandenen Entscheidungsgrundlagen.
Welche Unterlagen und Umstände sind entscheidend?
Wichtig sind der Anstellungsvertrag, die Geschäftsordnung und eine mögliche Ressortverteilung. Hinzu kommen Beschlüsse, Weisungen, Berichte und Unterlagen zur beanstandeten Entscheidung. Diese helfen zu klären, wer für welche Aufgabe zuständig war und welche Informationen zum maßgeblichen Zeitpunkt vorlagen.
Eine Aufgabenverteilung oder die Einschaltung von Beratern beantwortet die Haftungsfrage nicht allein. Es kann auch auf Auswahl, Information und Überwachung ankommen. Ich trenne dabei die tatsächlichen Abläufe von rechtlichen Wertungen und prüfe, welche Behauptungen belegt werden können.
D&O-Versicherung und Kommunikation
Besteht eine D&O-Versicherung, sollten Versicherungsbedingungen, versicherte Personen und Meldepflichten früh geprüft werden. Der Versicherungsschutz lässt sich nicht allein aus dem Bestehen einer Police ableiten. Auch das Verhältnis zwischen Gesellschaft, Geschäftsführer und Versicherer kann für das weitere Vorgehen wichtig sein.
Eine Stellungnahme zur Forderung sollte mit der Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Ungeprüfte Anerkenntnisse oder Vergleiche können zusätzliche Probleme schaffen. Ziel ist, berechtigte und unberechtigte Teile der Forderung auseinanderzuhalten und die Kommunikation entsprechend zu führen.
Haftungsvermeidung und Ansprüche der Gesellschaft
Vorbeugend können klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Entscheidungen und abgestimmte Zustimmungsvorbehalte helfen. Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag und die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben müssen dabei zusammenpassen. In einer Krise sind zusätzliche Pflichten gesondert und zeitnah zu prüfen.
Für Gesellschaften geht es um die tragfähige Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Ersatzansprüchen. Dazu gehören neben dem Vorwurf auch Zuständigkeit, Vertretung, Verjährung und Durchsetzbarkeit. Welchen Beteiligten ich vertrete, wird vorab eindeutig festgelegt. Die Beratung erfolgt persönlich in Regensburg oder nach Abstimmung digital.
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
Was Sie vorab wissen sollten.
Erste Orientierung zu Geschäftsführerhaftung. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.
Haftet ein Geschäftsführer automatisch für alle Schulden der GmbH?
Nein. Eine persönliche Haftung benötigt eine entsprechende rechtliche Grundlage. Ob eine solche vorliegt, hängt vom konkreten Vorwurf und Sachverhalt ab.
Schließt eine Weisung der Gesellschafter jede Haftung aus?
Nein. Wirkung und Grenzen einer Weisung müssen geprüft werden. Insbesondere zwingende gesetzliche Pflichten lassen sich nicht beliebig durch interne Beschlüsse beseitigen.
Übernehmen Sie auch die Abwehr einer bereits bezifferten Forderung?
Ja, nach Prüfung von Interessenkonflikten und Fristen. Hilfreich sind das vollständige Forderungsschreiben, die zugrunde gelegten Unterlagen und gegebenenfalls die D&O-Police.
Besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.
Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
Termine persönlich oder digital nach Vereinbarung.