Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf in Regensburg
Ein Unternehmenskauf braucht klare Vereinbarungen über den Kaufgegenstand, die Zahlung und die übernommenen Risiken. Ich begleite Käufer und Verkäufer von der rechtlichen Vorbereitung über die Vertragsverhandlung bis zum Vollzug.
- Share Deal und Asset Deal
- Kaufpreis, Earn-out und Verkäuferdarlehen
- Garantien, Haftung und Vollzug
Käufer- und Verkäuferinteressen früh klären
Für Käufer steht häufig die Frage im Vordergrund, welche Risiken übernommen werden und ob das Unternehmen nach dem Erwerb wie geplant weitergeführt werden kann. Verkäufer benötigen Klarheit über Zahlung, Haftungsbegrenzung und verbleibende Verpflichtungen. Diese Interessen sollten bereits in der Vorbereitung benannt werden.
Ich begleite die rechtliche Gestaltung und stimme Schnittstellen zu Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Prüfung ab. Eine rechtliche Due Diligence ergänzt die wirtschaftliche und steuerliche Analyse; sie ersetzt diese nicht. Prüfungsumfang und wesentliche Risikofelder werden vorab festgelegt.
Share Deal oder Asset Deal?
Beim Share Deal werden Beteiligungen an der Gesellschaft übertragen. Beim Asset Deal werden näher bestimmte Vermögensgegenstände und Rechtspositionen erworben. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Rechtsform, Verträgen, Finanzierung und steuerlichen Folgen ab.
Bei GmbH-Geschäftsanteilen sind insbesondere die notariellen Formvorgaben zu beachten. Beim Erwerb einzelner Positionen kommt es auf deren genaue Bezeichnung und die erforderlichen Übertragungsschritte an. Auch Zustimmungen von Vertragspartnern und arbeitsrechtliche Fragen können den Ablauf beeinflussen.
Kaufpreis, Earn-out und Verkäuferdarlehen
Ein fester Kaufpreis ist nur eine mögliche Gestaltung. Hinzukommen können Anpassungen, erfolgsabhängige Zahlungen oder eine Finanzierung durch den Verkäufer. Jede dieser Lösungen braucht klare Berechnungsgrundlagen, Fälligkeiten und gegebenenfalls Sicherheiten.
Bei einem Earn-out ist besonders wichtig, wie der spätere Erfolg gemessen wird und wer darauf Einfluss nehmen kann. Ein Verkäuferdarlehen wirft Fragen zu Rückzahlung, Verzinsung, Rang und Absicherung auf. Die wirtschaftliche Vereinbarung sollte im Vertrag so abgebildet werden, dass sie auch nach der Übergabe nachvollziehbar bleibt.
Garantien, Haftung und Vollzug
Garantien und Freistellungen verteilen Risiken zwischen den Parteien. Zu prüfen sind ihr Umfang, Kenntnisregelungen, Haftungsgrenzen und Fristen. Offenlegungen aus der Unternehmensprüfung müssen mit dem Vertrag abgestimmt werden, damit beide Seiten dieselbe Ausgangslage zugrunde legen.
Vertragsunterzeichnung und Vollzug können zeitlich auseinanderfallen. Dann müssen Bedingungen, erforderliche Zustimmungen und die Unternehmensführung bis zur Übergabe geregelt sein. Eine abgestimmte Übersicht der Vollzugsschritte hilft, die vereinbarte Transaktion tatsächlich umzusetzen.
Unternehmensnachfolge und Praxisübertragungen
Bei einer Nachfolge kommen oft weitere Interessen hinzu: die Übergabe der Geschäftsführung, eine zeitweise Mitarbeit des bisherigen Inhabers oder die Übertragung innerhalb der Familie. Gesellschaftsverträge und Anstellungsregelungen sollten hierzu passen.
Ich begleite auch den Kauf und Verkauf von Arzt- und Zahnarztpraxen im Rahmen meiner gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Tätigkeit. Dort sind branchenspezifische Anforderungen zusätzlich zu prüfen. Sie erreichen mich zur persönlichen Abstimmung in Regensburg; Mandatsumfang und Kosten werden vorab besprochen.
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
Was Sie vorab wissen sollten.
Erste Orientierung zu Unternehmenskauf & Nachfolge. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.
Begleiten Sie auch kleinere Unternehmenskäufe?
Ja. Der sinnvolle Prüfungs- und Vertragsumfang richtet sich nach Unternehmen, Kaufgegenstand und Risiken. Auch bei einem kleineren Kaufpreis können einzelne Vertragsfragen erhebliche Folgen haben.
Können Sie einen vorhandenen Kaufvertragsentwurf prüfen?
Ja. Hilfreich sind neben dem Entwurf die wirtschaftlichen Eckpunkte, vorhandene Anlagen und die Ergebnisse bisheriger Prüfungen. Ich vertrete dabei die zuvor festgelegte Käufer- oder Verkäuferseite.
Ist auch eine Begleitung nur der Vertragsverhandlung möglich?
Ja. Der Auftrag kann nach Abstimmung begrenzt werden. Dabei wird geklärt, welche Prüfungen bereits erfolgt sind und welche Annahmen der Verhandlung zugrunde liegen.
Arbeiten Sie mit unserem Steuerberater zusammen?
Ja, nach Abstimmung. Gerade Transaktionsstruktur, Kaufpreis und Nachfolge sollten rechtlich und steuerlich aufeinander abgestimmt werden.
Besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.
Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
Termine persönlich oder digital nach Vereinbarung.