Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg
Eine Kündigung, ein neuer Arbeitsvertrag oder ein Konflikt im Unternehmen verlangt eine klare Entscheidung. Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber persönlich – mit einer Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten, der wirtschaftlichen Folgen und des nächsten Schritts.
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Abfindung und Aufhebungsvertrag
- Arbeitsverträge und Arbeitgeberberatung
Welche Unterstützung brauchen Sie?
Am Anfang steht Ihr Ziel: Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten, eine tragfähige Trennung vereinbaren oder eine einzelne Vertragsregelung klären? Für Arbeitgeber kann es darum gehen, eine Personalentscheidung vorzubereiten, einen Konflikt zu lösen oder verlässliche Vertragsgrundlagen zu schaffen. Daraus ergibt sich, welche Unterlagen wir benötigen und wie dringend die Angelegenheit ist.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleite ich sowohl die Beratung und Verhandlung als auch die gerichtliche Auseinandersetzung. Meine Tätigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hilft, die Argumente und Interessen der jeweiligen Gegenseite einzuordnen.
Für Arbeitnehmer: Arbeitsplatz, Vergütung und beruflicher Wechsel
Nach einer Kündigung prüfen wir unter anderem den Kündigungsgrund, die Kündigungsfrist, den Zugang und mögliche Schutzrechte. Eine Kündigungsschutzklage kann auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein. Ob daneben eine Einigung über eine Abfindung sinnvoll ist, hängt von Ihren Zielen und der konkreten Verhandlungslage ab.
Bei einem Aufhebungsvertrag geht es zusätzlich um Freistellung, Zeugnis, offene Vergütung und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld. Bei einem neuen Arbeitsvertrag stehen häufig variable Bezahlung, Überstunden, Kündigungsfristen und Wettbewerbsbeschränkungen im Mittelpunkt.
Abmahnung, Arbeitszeugnis und offene Gehaltsansprüche
Auch ein Konflikt im laufenden Arbeitsverhältnis verdient eine genaue Prüfung. Bei einer Abmahnung sind der konkrete Vorwurf, die Tatsachengrundlage und die passende Reaktion zu klären. Bei einem Zeugnis kommt es auf Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung und Schlussformulierung an. Nicht jede Beanstandung lässt sich mit einer Standardantwort lösen.
Bei ausbleibendem Gehalt, Bonus oder Überstundenvergütung sollten mögliche Ausschlussfristen früh geprüft werden. Hilfreich sind Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Zielvereinbarungen und eine nachvollziehbare Dokumentation der geleisteten Arbeit. Wir trennen dabei zwischen dem rechtlichen Anspruch und der Frage, wie er sich nachweisen lässt.
Für Arbeitgeber: Personalentscheidungen vorbereiten
Ich unterstütze Unternehmen bei der arbeitsrechtlichen Arbeitgeberberatung: von der Vertragsgestaltung über Abmahnungen und Trennungsgespräche bis zur Vertretung im Kündigungsschutzverfahren. Dabei müssen Zeitpunkt, Zuständigkeiten und betriebliche Abläufe zusammenpassen.
Bei Geschäftsführern überschneiden sich Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Die Bestellung zum Organ, der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag und eine Beteiligung am Unternehmen sind gesondert zu betrachten.
Beratung in Regensburg und Vorbereitung des Termins
Sie erreichen mich am Standort Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg. Nach Abstimmung sind auch digitale Besprechungen möglich. Für das Erstgespräch genügen zunächst eine kurze Schilderung Ihres Anliegens und die wichtigsten Dokumente. Bei einer Kündigung gehören dazu das vollständige Schreiben und die Information, wann und wie es Ihnen zugegangen ist.
Den Umfang der Beauftragung und die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vorab. Im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn sie gewinnt. Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, ist gesondert zu prüfen.
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
Was Sie vorab wissen sollten.
Erste Orientierung zu Arbeitsrecht. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.
Vertreten Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Ja. Ich berate und vertrete beide Seiten in getrennten Mandaten. Vor einer Beauftragung wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht.
Kann ich mich auch bei einer fristlosen Kündigung melden?
Ja. Gerade bei einer fristlosen Kündigung sollten Zugang, Klagefrist und der behauptete Kündigungsgrund früh geprüft werden. Auch eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung ist zu beachten.
Ist ein erstes Gespräch kostenlos?
Die Kontaktaufnahme dient zunächst der Abstimmung Ihres Anliegens und eines Termins. Kosten und Umfang einer rechtlichen Beratung werden vorab besprochen; eine kostenlose Rechtsberatung wird hier nicht zugesagt.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihrem Vertrag, dem versicherten Risiko, einer möglichen Wartezeit und der Deckungszusage ab. Halten Sie Versicherungsschein und Versicherungsnummer bereit.
Besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.
Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
Termine persönlich oder digital nach Vereinbarung.