Gesellschafterstreit: Anwalt in Regensburg
Ein Streit unter Gesellschaftern kann Entscheidungen blockieren und den Wert einer Beteiligung gefährden. Ich prüfe Ihre Rechte und begleite Sie bei der Sicherung Ihrer Position, bei Verhandlungen und bei einer erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
- Gesellschafterbeschlüsse und Auskunft
- Abberufung, Ausschluss und Einziehung
- Verhandlung über Trennung und Abfindung
Zuerst klären: Was soll erhalten oder verändert werden?
Nicht jeder Gesellschafterkonflikt hat dasselbe Ziel. Es kann darum gehen, Einfluss auf Entscheidungen zu behalten, Informationen zu erhalten oder einen geordneten Ausstieg zu ermöglichen. Die Strategie muss außerdem berücksichtigen, wie das operative Geschäft während des Streits weitergeführt werden kann.
Ich prüfe zunächst Satzung, Beteiligungsverhältnisse und bisherige Beschlüsse. Hinzu kommen gegebenenfalls Anstellungsverträge und Gesellschafterdarlehen. So lässt sich unterscheiden, welche Rechte aus der Beteiligung folgen und welche Ansprüche auf einer anderen vertraglichen Grundlage beruhen.
Gesellschafterversammlung und Beschlussmängel
Bereits vor der Versammlung können Einberufung, Tagesordnung, Vertretung und Stimmrechte entscheidend sein. Nach einer Beschlussfassung stellt sich die Frage, welche Fehler vorliegen, wer den Beschluss angreifen kann und wie rasch gehandelt werden muss. Eine allgemeine Frist für sämtliche Gesellschaftsformen lässt sich dafür nicht angeben.
Ich begleite die rechtliche Vorbereitung einer Versammlung und die Überprüfung gefasster Beschlüsse. Ob eine gerichtliche Klärung oder eine vorläufige Sicherung erforderlich ist, wird anhand des konkreten Risikos bewertet. Einladung, Anlagen, Protokoll und Zustellungsdaten sind dafür besonders wichtig.
Auskunft, Gewinn und Kontrolle der Geschäftsführung
Häufig beginnt ein Konflikt mit fehlenden Informationen. Bei der GmbH sieht § 51a GmbHG grundsätzlich Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter vor; eine Verweigerung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Welche Unterlagen verlangt werden sollten und wie die Rechte durchgesetzt werden, richtet sich nach dem konkreten Anlass.
Bei Streit über Ausschüttungen, Geschäfte mit nahestehenden Personen oder die Verwendung von Gesellschaftsmitteln müssen Informationslage und rechtliche Bewertung getrennt werden. Ein Verdacht ersetzt noch keinen nachgewiesenen Anspruch. Umgekehrt kann eine fehlende Datengrundlage die rechtzeitige Wahrnehmung von Rechten erschweren.
Ausschluss, Einziehung oder vertragliche Trennung
Maßnahmen gegen die Beteiligung eines Gesellschafters greifen tief in dessen Rechtsposition ein. Voraussetzungen, Beschlussfassung und mögliche Abfindung sind sorgfältig zu prüfen. Gleiches gilt für die Abberufung eines Geschäftsführers, der zugleich Gesellschafter ist.
Eine verhandelte Trennung kann Beteiligung, Darlehen, Anstellungsverhältnis und gegenseitige Ansprüche gemeinsam regeln. Dabei müssen Bewertung, Zahlungsmodalitäten und Sicherheiten zusammenpassen. Ich unterstütze Sie bei der Abwägung zwischen einer solchen Lösung und der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Position.
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
Was Sie vorab wissen sollten.
Erste Orientierung zu Gesellschafterstreit. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.
Kann ein Mehrheitsgesellschafter alles allein entscheiden?
Nein. Welche Entscheidungen möglich sind, richtet sich nach Gesetz, Satzung, vereinbarten Mehrheiten und etwaigen Sonderrechten. Auch eine Mehrheit ist rechtlich gebunden.
Muss ich sofort klagen, wenn ein Beschluss falsch ist?
Zunächst müssen Beschluss, Rechtsform und mögliche Fristen geprüft werden. Wegen drohender Rechtsverluste oder einer geplanten Umsetzung kann kurzfristiges Handeln erforderlich sein.
Ist eine Einigung auch während eines Prozesses möglich?
Ja. Eine Verhandlung kann parallel sinnvoll sein. Wichtig ist, laufende Fristen und gerichtliche Pflichten unabhängig davon zu beachten und die Einigung vollständig zu gestalten.
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Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.
Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
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