Geschäftsführer-Anstellungsvertrag in Regensburg
Ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag muss zur Organstellung, zur Beteiligung und zu den Aufgaben im Unternehmen passen. Ich begleite die Gestaltung, Prüfung und Beendigung aus arbeitsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Perspektive.
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
- Vergütung, Tantieme und Wettbewerb
- Abberufung und Vertragsbeendigung
Welche Bedingungen sollten eindeutig geregelt sein?
Zu den zentralen Punkten gehören Aufgaben, Zuständigkeiten, Laufzeit und Beendigungsmöglichkeiten. Vergütung und Nebenleistungen sollten so beschrieben sein, dass auch Eintritt, längere Abwesenheit und Ausscheiden abgebildet werden. Zustimmungsvorbehalte und Berichtspflichten müssen mit Satzung und Geschäftsordnung zusammenpassen.
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer kommen Beteiligungsrechte und mögliche Nebenvereinbarungen hinzu. Für einen Fremdgeschäftsführer kann dagegen besonders wichtig sein, welche Entscheidungsspielräume tatsächlich bestehen und wie diese im Vertrag abgesichert sind.
Tantieme, Bonus und weitere Leistungen
Variable Vergütung benötigt nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen. Zu klären sind Kennzahlen, Anpassungen, Fälligkeit und Informationszugang. Bei einer gewinnabhängigen Tantieme können Bewertungsfragen und außergewöhnliche Geschäftsvorfälle erheblichen Einfluss auf die Höhe haben.
Auch Dienstwagen, Altersversorgung, Versicherungen und Aufwendungsersatz gehören in die Betrachtung. Sinnvoll ist eine klare Regelung für den Fall, dass die Organstellung endet, während der Vertrag noch fortbesteht. Welche Ansprüche dann bestehen, sollte nicht erst im Trennungskonflikt geklärt werden müssen.
Abberufung und Beendigung des Vertrags
Vor einer Trennung ist zu prüfen, wer über Abberufung und Vertragsbeendigung entscheidet, welche Beschlüsse erforderlich sind und wer die Erklärungen abgibt. Laufzeit, Kündigungsfristen und mögliche Koppelungsklauseln sind dabei gesondert zu betrachten.
Daneben geht es oft um Freistellung, Übergabe, Rückgabe von Unterlagen und die Abwicklung offener Vergütung. Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter, muss auch die Beteiligung in die Strategie einbezogen werden. Ein Gesellschafterkonflikt lässt sich nicht immer allein durch die Beendigung des Dienstvertrags lösen.
Haftung, Wettbewerb und sozialversicherungsrechtliche Stellung
Haftungsregelungen und D&O-Schutz sollten mit den übernommenen Aufgaben abgestimmt werden. Eine Vertragsklausel kann zwingende gesetzliche Pflichten nicht beliebig beseitigen. Bei konkreten Vorwürfen ist deshalb eine eigenständige Prüfung der Geschäftsführerhaftung erforderlich.
Wettbewerbsbeschränkungen während und nach der Tätigkeit sowie die sozialversicherungsrechtliche Einordnung müssen ebenfalls zur konkreten Stellung passen. Weder die Vertragsüberschrift noch eine Beteiligung allein beantwortet alle Statusfragen. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Vertrags- und Gesellschaftsverhältnisse.
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
Was Sie vorab wissen sollten.
Erste Orientierung zu Geschäftsführer-Anstellungsvertrag. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.
Gilt für Geschäftsführer automatisch das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer?
Nein. Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften anwendbar sind und welches Gericht zuständig ist, hängt von der konkreten Stellung und dem jeweiligen Anspruch ab. Eine pauschale Gleichstellung wäre unzutreffend.
Endet mein Vertrag automatisch mit der Abberufung?
Nicht allein aufgrund der Abberufung. Entscheidend sind unter anderem Vertragsinhalt und wirksame Beendigungserklärungen. Eine vereinbarte Koppelungsklausel muss geprüft werden.
Beraten Sie Geschäftsführer und Unternehmen?
Ja, in getrennten Mandaten. Vorab wird festgelegt, wessen Interessen vertreten werden; mögliche Interessenkonflikte werden geprüft.
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Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.
Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
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