Gesellschaftsvertrag und Gründung in Regensburg
Ein Gesellschaftsvertrag legt fest, wie Sie gemeinsam entscheiden, Verantwortung tragen und Konflikte lösen. Ich begleite Gründung, Vertragsprüfung und Vertragsänderung mit Blick auf die konkrete Zusammenarbeit der Beteiligten.
- GmbH, UG, GbR und GmbH & Co. KG
- Stimmrechte und Geschäftsführung
- Ausscheiden, Abfindung und Nachfolge
Welche Regelungen braucht Ihre Gesellschaft?
Ausgangspunkt sind Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse und das wirtschaftliche Vorhaben. Wir klären, wer Kapital oder Arbeitsleistung einbringt, wer die Geschäftsführung übernehmen soll und welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Daraus ergeben sich die Regelungen zu Vertretung, Zustimmungsvorbehalten und Beschlussfassung.
Auch Gewinnverteilung und Finanzierungsbedarf sollten zusammenpassen. Bei Gesellschaften mit mehreren Ebenen, etwa einer GmbH & Co. KG, müssen die Verträge aufeinander abgestimmt sein. Steuerliche Fragen sind bei der Auswahl und Ausgestaltung der Struktur gesondert zu berücksichtigen.
Stimmrechte, Mehrheiten und Entscheidungsblockaden
Die Beteiligungsquote allein sagt noch nicht, wer welche Entscheidung treffen kann. Satzung und ergänzende Vereinbarungen können Mehrheiten, Sonderrechte oder Zustimmungserfordernisse vorsehen. Diese sollten verständlich und in der Praxis handhabbar sein.
Bei einer Beteiligung zu gleichen Teilen ist besonders zu klären, was bei einer dauerhaften Blockade geschieht. Nicht jede sogenannte Deadlock-Klausel passt zu Finanzierung, persönlicher Mitarbeit und wirtschaftlicher Stärke der Beteiligten. Ziel ist eine Lösung, die auch im Konfliktfall praktikabel bleibt.
Ausscheiden und Nachfolge vorausschauend regeln
Kündigung, Anteilsverkauf, Tod oder dauerhafte Verhinderung eines Gesellschafters können die Zusammenarbeit erheblich verändern. Zu regeln sind unter anderem Erwerbsrechte, Zustimmungserfordernisse, die Bewertung einer Beteiligung und die Zahlung einer Abfindung.
Eine Abfindungsregelung muss sowohl die Interessen des ausscheidenden Gesellschafters als auch die Liquidität der Gesellschaft berücksichtigen. Gesellschaftsvertrag, mögliche Gesellschafterdarlehen und persönliche Sicherheiten sollten dabei gemeinsam betrachtet werden. Für eine spätere Unternehmensnachfolge können bereits hier wichtige Grundlagen gelegt werden.
Bestehende Verträge prüfen und anpassen
Eine Vertragsprüfung ist auch sinnvoll, wenn ein weiterer Gesellschafter aufgenommen wird, Aufgaben neu verteilt werden oder die ursprüngliche Struktur nicht mehr zum Unternehmen passt. Dabei werden Satzung, Nebenvereinbarungen und tatsächliche Handhabung miteinander verglichen.
Ich erarbeite nach Beauftragung konkrete Gestaltungsvorschläge und begleite deren Abstimmung. Erforderliche notarielle Beurkundungen werden mit dem Notar koordiniert; anwaltliche Vertragsgestaltung ersetzt diese nicht. Bei bereits entstandenen Konflikten kann zusätzlich eine gesellschaftsrechtliche Streitlösung erforderlich sein.
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
Was Sie vorab wissen sollten.
Erste Orientierung zu Gesellschaftsvertrag & Gründung. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.
Reicht bei einer GmbH ein Mustervertrag?
Ein Muster kann einzelne Standardsituationen abdecken. Ob es zu den Beteiligten, ihren Beiträgen und den gewünschten Entscheidungsregeln passt, muss geprüft werden. Individuelle Interessen lassen sich nicht immer mit einem Standardtext abbilden.
Kann eine bestehende Satzung geändert werden?
Grundsätzlich ja. Zuständigkeit, Mehrheit, Form und mögliche Zustimmungserfordernisse hängen von Rechtsform, Gesetz und bestehender Satzung ab. Die Voraussetzungen sind vor der Umsetzung zu prüfen.
Beraten Sie beim Einstieg eines neuen Gesellschafters?
Ja. Dabei sind Beteiligungserwerb, Rechte und Pflichten, Finanzierung und bestehende Vereinbarungen aufeinander abzustimmen. Bei GmbH-Geschäftsanteilen sind die gesetzlichen Formvorgaben zu beachten.
Besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.
Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
Termine persönlich oder digital nach Vereinbarung.