Aufhebungsvertrag prüfen lassen in Regensburg
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und legt häufig weit mehr fest als eine Abfindung. Ich prüfe den Entwurf vor Ihrer Unterschrift und bespreche mit Ihnen, welche Änderungen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind.
- Prüfung vor der Unterschrift
- Abfindung, Freistellung und Zeugnis
- Mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld
Welche Regelungen sind besonders wichtig?
Im Mittelpunkt stehen das Beendigungsdatum, eine mögliche Abfindung und deren Fälligkeit. Ebenso relevant sind die Vergütung bis zum Vertragsende, Bonus- und Provisionsansprüche sowie der Umgang mit Urlaub und Zeitguthaben. Die Regelungen müssen zueinander passen.
Bei einer Freistellung prüfen wir unter anderem, ob sie widerruflich oder unwiderruflich ausgestaltet ist, welche Ansprüche angerechnet werden und ob ein früherer Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber möglich sein soll. Auch Dienstwagen, Arbeitsmittel und betriebliche Altersversorgung können eigene Regelungen benötigen.
Arbeitslosengeld: Sperrzeit und weitere Folgen prüfen
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände der Beendigung. Die bloße Formulierung, der Vertrag werde zur Vermeidung einer Kündigung geschlossen, sichert das Ergebnis gegenüber der Agentur für Arbeit nicht automatisch ab.
Daneben können weitere sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen, insbesondere wenn die maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Ob und in welchem Umfang ein Risiko besteht, muss anhand von Beendigungsgrund, Fristen und Vertragsinhalt geprüft werden.
Zeugnis und Ausgleichsklausel nicht übersehen
Eine bloße Zusage, ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, beantwortet noch nicht alle Fragen zum Inhalt. Je nach Situation können eine abgestimmte Bewertung oder ein vollständiger Zeugnisentwurf sinnvoll sein. Gleiches gilt für interne und externe Mitteilungen über das Ausscheiden.
Ausgleichs- und Erledigungsklauseln sollen häufig sämtliche Ansprüche abschließen. Deshalb muss vorher feststehen, welche Forderungen noch offen sind und welche ausdrücklich erhalten bleiben sollen. Hierzu gehören beispielsweise variable Vergütung, Auslagen oder Ansprüche aus einer gesonderten Vereinbarung.
Wie läuft die Vertragsprüfung ab?
Sie übermitteln den vollständigen Entwurf, Ihren Arbeitsvertrag und eine kurze Darstellung der Situation. Wir klären, ob bereits eine Kündigung vorliegt, welcher Zeitdruck besteht und ob Sie eine neue Stelle in Aussicht haben. Anschließend bespreche ich mit Ihnen die maßgeblichen Klauseln und mögliche Änderungsvorschläge.
Auf Wunsch begleite ich auch die Verhandlung. Für Arbeitgeber unterstütze ich die Vorbereitung einer Trennungsvereinbarung. Umfang und Kosten der Tätigkeit werden vorab vereinbart. Die Besprechung kann in Regensburg oder digital stattfinden.
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
Was Sie vorab wissen sollten.
Erste Orientierung zu Aufhebungsvertrag. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.
Muss ich den angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag setzt eine Einigung voraus. Ob die Ablehnung andere Schritte des Arbeitgebers erwarten lässt und wie darauf zu reagieren ist, gehört zur Prüfung der konkreten Situation.
Kann ein Aufhebungsvertrag elektronisch unterschrieben werden?
Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvertrag verlangt § 623 BGB die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Verhindert eine Abfindung von 0,5 Gehältern pro Jahr jede Sperrzeit?
Nein. Die Höhe der Abfindung allein entscheidet nicht über eine Sperrzeit. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des konkreten Falls.
Können Sie auch nur einzelne Klauseln prüfen?
Ja, ein begrenzter Prüfauftrag ist nach Abstimmung möglich. Zusammenhängende Regelungen müssen dabei berücksichtigt werden, damit die Bedeutung einer einzelnen Klausel nicht falsch eingeordnet wird.
Besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.
Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
Termine persönlich oder digital nach Vereinbarung.