Kündigung erhalten? Anwalt in Regensburg
Eine Kündigung stellt Einkommen und berufliche Planung infrage. Ich prüfe mit Ihnen, ob die Kündigung angreifbar ist, welche Fristen gelten und ob Ihr Ziel die Weiterbeschäftigung oder eine verhandelte Beendigung ist.
- Ordentliche und fristlose Kündigung
- Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigung
- Verhandlung über eine Beendigung
Was Sie nach einer Kündigung zuerst klären sollten
Notieren Sie, wann und auf welchem Weg Sie das Schreiben erhalten haben. Bewahren Sie Kündigung und Umschlag auf. Für die erste Prüfung benötige ich außerdem den Arbeitsvertrag, Nachträge und aktuelle Gehaltsabrechnungen. Unterschreiben Sie zusätzliche Erklärungen zur Beendigung erst, wenn deren Bedeutung geklärt ist.
Eine Nachricht an die Kanzlei ersetzt keine Klageerhebung. Teilen Sie deshalb eine laufende Frist bereits bei der Kontaktaufnahme mit und klären Sie ausdrücklich, ob die Vertretung übernommen wird. Unabhängig vom Streit über die Kündigung sind auch die Meldepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit zu beachten.
Welche Punkte werden bei der Kündigung geprüft?
Die Prüfung beginnt mit Form, Zugang, Vertretungsbefugnis und Kündigungsfrist. Anschließend geht es um den geltend gemachten Grund: betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung. Auch die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, ein besonderer Kündigungsschutz und die Beteiligung eines vorhandenen Betriebsrats können entscheidend sein.
Bei einer fristlosen Kündigung kommt es insbesondere auf den behaupteten wichtigen Grund und die Umstände des Einzelfalls an. Wird hilfsweise ordentlich gekündigt, muss auch diese weitere Kündigung rechtlich erfasst werden. Eine pauschale Aussage zur Wirksamkeit allein anhand der Überschrift des Schreibens ist nicht belastbar.
Kündigungsschutzklage: Was ist das Ziel?
Mit der Kündigungsschutzklage wird grundsätzlich geklärt, ob das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung beendet worden ist. Sie ist keine automatische Klage auf Abfindung. Je nach Sachverhalt können weitere Fragen hinzukommen, etwa offene Vergütung, Zeugnis oder die Beschäftigung während des Verfahrens.
Wir legen früh fest, welches Ergebnis für Sie sinnvoll ist. Möchten Sie zurück an den Arbeitsplatz, wird die Strategie anders aussehen als bei einem bereits geplanten Wechsel. Eine Einigung kann eine Möglichkeit sein; ob sie erreichbar und wirtschaftlich angemessen ist, hängt von der konkreten Lage ab.
Abfindung und Kosten realistisch einordnen
Aus einer Kündigung folgt nicht generell ein Anspruch auf eine Abfindung. Eine Zahlung kann sich aus besonderen Regelungen ergeben oder verhandelt werden. Wichtig sind dann auch Enddatum, Freistellung, Resturlaub und variable Vergütung. Ein hoher Einzelbetrag allein sagt wenig über das gesamte Ergebnis aus.
Vor der Beauftragung besprechen wir die Kosten. Im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich nicht von der Gegenseite erstattet. Eine mögliche Deckung durch die Rechtsschutzversicherung ist gesondert zu klären. Ich berate Sie hierzu persönlich in Regensburg oder nach Abstimmung digital.
Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen
Was Sie vorab wissen sollten.
Erste Orientierung zu Kündigung & Kündigungsschutz. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.
Gilt die Dreiwochenfrist auch bei einer fristlosen Kündigung?
Grundsätzlich ja. Auch eine außerordentliche Kündigung muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung gerichtlich angegriffen werden. Lassen Sie die konkrete Frist berechnen.
Stoppen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber die Frist?
Nein. Verhandlungen über eine Abfindung oder eine andere Lösung halten die gesetzliche Klagefrist nicht an.
Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?
Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung verlangt § 623 BGB die Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Wie auf die konkrete Erklärung reagiert werden sollte, ist trotzdem zeitnah zu prüfen.
Kann ich mich melden, wenn die drei Wochen schon abgelaufen sind?
Ja, aber bitte unverzüglich. Eine nachträgliche Zulassung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Ob diese vorliegen oder andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.
Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
Termine persönlich oder digital nach Vereinbarung.