Arbeitsrecht · Regensburg

Abfindung verhandeln in Regensburg

Passt eine angebotene Abfindung zu Ihrer Situation? Entscheidend sind die rechtliche Ausgangslage und das Gesamtpaket der Beendigung. Ich prüfe das Angebot, ordne die Verhandlungsmöglichkeiten ein und begleite die Abstimmung mit dem Arbeitgeber.

  • Anspruch und Angebot prüfen
  • Verhandlungsposition einschätzen
  • Beendigung insgesamt gestalten

Wovon hängt eine Abfindung ab?

Für eine Verhandlung kommt es unter anderem auf die Angreifbarkeit einer Kündigung, die Dauer der Beschäftigung, die Vergütung und das Interesse beider Seiten an einer Beendigung an. Auch die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers und Ihre berufliche Anschlussplanung können eine Rolle spielen.

Ein Online-Rechner kann diese Umstände nicht vollständig abbilden. Ich unterscheide deshalb zwischen einem bestehenden Zahlungsanspruch und der Aussicht, einen bestimmten Betrag auszuhandeln. Erst aus dieser Einordnung ergibt sich ein sinnvoller Vorschlag für die Verhandlung.

Was bedeutet die Formel 0,5 Monatsgehälter pro Jahr?

Die häufig genannte Formel ist keine allgemeingültige Vorgabe für jede Trennung. § 1a KSchG enthält eine entsprechende Berechnung für einen besonderen gesetzlichen Anspruch bei betriebsbedingter Kündigung unter festgelegten Voraussetzungen. Außerhalb dieses Falls ist die Höhe einer vereinbarten Abfindung eine Frage der konkreten Regelung und Verhandlung.

Bei einem Angebot nach § 1a KSchG ist insbesondere zu prüfen, welchen Hinweis das Kündigungsschreiben enthält und welche Folgen eine Klageerhebung hat. Eine solche Entscheidung sollte nicht allein auf Grundlage einer Faustformel getroffen werden.

Welche Punkte gehören neben dem Betrag in die Vereinbarung?

Wichtig sind Fälligkeit und Absicherung der Zahlung sowie das Ende des Arbeitsverhältnisses. Hinzu kommen häufig die Freistellung, Resturlaub, Zeitguthaben, Bonusansprüche, Dienstwagen und das Arbeitszeugnis. Eine umfassende Ausgleichsklausel kann Ansprüche erfassen, die im Gespräch über den Abfindungsbetrag leicht übersehen werden.

Bei einem Aufhebungsvertrag sind mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld gesondert zu prüfen. Steuerliche Fragen werden bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater abgestimmt. Verbindliche Nettoergebnisse lassen sich aus einer pauschalen Bruttoberechnung nicht ableiten.

So bereiten wir die Verhandlung vor

Ich benötige das Angebot, den Arbeitsvertrag, aktuelle Abrechnungen und gegebenenfalls die Kündigung. Gemeinsam klären wir, welche Ziele Sie verfolgen und welche Bedingungen für Sie unverzichtbar sind. Darauf aufbauend werden das weitere Vorgehen und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber abgestimmt.

Wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss die Klagefrist unabhängig von laufenden Gesprächen beachtet werden. Die Beratung findet persönlich in Regensburg oder nach Abstimmung digital statt. Kosten und Mandatsumfang besprechen wir vorab.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Maximilian Riedel · Rechtsanwalt in Regensburg
Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen sollten.

Erste Orientierung zu Abfindung. Die konkrete Einschätzung richtet sich nach Ihren Unterlagen und dem Sachverhalt.

Kann ich eine bestimmte Abfindungshöhe sicher verlangen?

Das hängt zunächst davon ab, ob eine Anspruchsgrundlage besteht. Bei einer frei verhandelten Abfindung gibt es keinen verlässlich zusagbaren Betrag. Die Einschätzung richtet sich nach der konkreten Rechts- und Verhandlungslage.

Soll ich ein erstes Angebot sofort annehmen?

Lassen Sie neben dem Betrag auch Enddatum, Zahlungstermin und Ausgleichsklausel prüfen. Ein zunächst attraktiv wirkendes Angebot kann andere werthaltige Ansprüche ausschließen.

Verliere ich durch Verhandlungen die Möglichkeit zur Klage?

Verhandlungen allein nehmen Ihnen die Klagemöglichkeit nicht. Sie verlängern aber auch keine Klagefrist. Bei einer Kündigung ist die Frist deshalb gesondert zu sichern.

Kontakt in Regensburg

Besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.

Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie mich persönlich telefonisch oder per E-Mail. Termine können nach Abstimmung persönlich oder digital stattfinden.

Dr. Maximilian Riedel · WERZ KREIS
Galgenbergstraße 25, 93053 Regensburg
Termine persönlich oder digital nach Vereinbarung.

Telefon · Durchwahl0941 / 200 65 526 E-Mailriedel@werz-kreis.de Dringende Fälle · Mobil0174 / 320 18 26 StandortGalgenbergstraße 25 · 93053 Regensburg